Winter­dienst.

Schnee und Glätte warten nicht. Ich räume und streue Gehwege, Zugänge und Zufahrten, damit Ihre Räum- und Streupflicht erfüllt ist und niemand stürzt.

Leistung

Was ich
mache.

Räumen

Gehwege, Hauszugänge und Zufahrten von Schnee befreien.

Streuen

Abstumpfende Mittel gegen Glätte, umweltschonend wo vorgeschrieben.

Früh am Morgen

Einsätze zu den in der Gemeinde vorgeschriebenen Zeiten.

Einsatz-Protokoll

Jeder Einsatz wird mit Datum und Uhrzeit festgehalten.

Rechtzeitig buchen

Plätze sind
begrenzt.

Winterdienst plane ich für die Saison von November bis März. Weil bei Schnee alle Objekte zur gleichen Zeit dran sind, kann ich nur eine begrenzte Zahl an Objekten übernehmen.

Wer früh bucht, ist sicher dabei. Die Abrechnung erfolgt als monatliche Pauschale in der Saison.

Fragen

Gut zu wissen.

Wer haftet, wenn jemand stürzt?

Wer die Räum- und Streupflicht vertraglich übernimmt, trägt dafür die Verantwortung. Die Einzelheiten zu Umfang, Zeiten und Haftung werden im Vertrag festgehalten.

Ab wann räumen Sie?

Zu den Zeiten, die Ihre Gemeinde in der Straßenreinigungssatzung vorschreibt, in der Regel werktags früh am Morgen.

Sicher durch den Winter.

Jetzt für die Saison anfragen.

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